RFID Anwendungsbeispiel 2: Verkauf
Ähnlich wie in der Logistik können auch beim Verkauf RFID-Systeme zu einem reibungslosen, schnellen und
kontrollierten Ablauf sorgen.
Wenn in einem Kaufhaus ein Produkt aus der Warenhalle entnommen wird, kann dies ein Lesegerät erfassen
und registrieren. Ist zusätzlich eine Vernetzung mit dem Hersteller der Ware gegeben, kann dann schon
eine Nachbestellung erfolgen, wenn dies gewünscht wird.
In der Verkaufshalle sollten Lesegeräte auch an den Regalen angebracht sein, die dann wiederum erkennen, wenn
Waren entnommen werden. Wenn dies dann an das Verkaufspersonal weitergeleitet wird, gehören leere Regale der
Vergangenheit an. An der Kasse können dann die Waren wiederum gelesen und in der Datenbank als "verkauft"
notiert werden. Im Idealfall müssen die Waren dazu nicht einmal aus dem Wagen genommen werden, sondern werden
vom Lesegerät der Kasse einfach registriert.
So könnte eine einfache Version eines RFID-Systems in einem Kaufhaus aussehen. Die Befürworter von RFID-Systemen
sehen allerdings beim Verkauf noch weitere praktische Anwendungen vor allem für den Endkunden. Wenn zum Beispiel
der Einkaufswagen auch mit einem Lesegerät ausgestattet ist, kann der Kunde während des Einkaufs seine Waren
überprüfen und den Endpreis bereits vor der Kasse einsehen, da auf einem Display die eingepackten Waren mit Preis
angezeigt werden könnten.
Die Kunden sind in einem RFID-Kaufhaus der Zukunft im Idealfall mit einer Kundenkarte ausgestattet, die ebenfalls
einen Transponder enthält, und die es ermöglicht, Daten über diesen Kunden zu speichern und ihm so den Einkauf
zu erleichtern: Die Einkaufswägen könnten den Kunden zum Beispiel auf dem Display persönlich begrüßen. Wenn
über das Internet eine Einkaufsliste gesendet wurde, könnte der Einkaufswagen den Käufer durch den Laden zu
den entsprechenden Produkten lotsen. Für den Handel selbst würde solch eine Kundenkarte bedeuten, dass die
Einkaufsdaten von Stammkunden einfach analysiert werden könnten. Auf die Bedürfnisse eines solchen Stammkunden
würde dann wohl bereits der Einkaufswagen mit seinem Lesegerät reagieren, indem er den Kunden über spezielle
Produkte, die ihn interessieren über das Display informiert wird. Man könnte hier von personalisierter Werbung sprechen.
Besonders einfach würde es dann auch beim Bezahlen an der Kasse aussehen, denn wenn die Daten eines Kunden
auf der Kundenkarte gespeichert sind, müsste das Geld für den Einkauf einfach nur vom Konto des Kunden
abgebucht werden, was den Ablauf an der Kasse natürlich enorm beschleunigen würde.
Durch diese breite Überwachung der Produkte könnte man auch das Problem des Ladendiebstahls beheben, denn
wenn ein Produkt auf welchen Wegen auch immer den Laden verlässt, aber nicht als verkauft registriert ist,
dann würde sofort Alarm geschlagen werden. Auch das Zerstören des Transponders könnte daran nichts ändern,
denn auch dies würde von einem Lesegerät registriert werden.
Wenn die hohen Anschaffungskosten für ein RFID-System im Verkauf erst einmal erbracht wären, könnten damit
also große Einsparungen vor allem im Bereich Personal gemacht werden, denn gerade Kassenpersonal wäre zum
Beispiel fast überflüssig. Zudem gestalte sich das Einkaufen für den Endverbraucher sehr viel stressfreier,
da dieser individuell behandelt werden könnte und nicht einmal mehr Bargeld für seinen Einkauf benötigen würde.
Allerdings sind einige der Maßnahmen, die für die Einführung eines solchen RFID-Systems nötig wären aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht ganz unproblematisch. Hinzu kommt, dass die Kosten für die
Anschaffung eines solchen Systems, wahrscheinlich zunächst an den Endverbraucher weitergegeben werden
müssten. Die wenigsten Verbraucher sind zum Beispiel bereit, das Dreifache für einen Schokoriegel zu bezahlen,
nur weil dieser mit einem Transponder ausgestattet ist, der doppelt so teuer ist, wie der Riegel selbst.
Langfristig könnten nach Annahme der Experten die Kosten im Verkauf aber auch für den Endverbraucher gesenkt
werden. Zum einen, wegen sinkender Personalkosten und zum anderen, weil es Verluste durch Ladendiebstahl
nicht mehr gäbe.
Anwendungsbeispiel 3: Öffentlichkeit und Arbeitsleben